WEB-SEMINAR! Risiko Risse: Rechtsprechung – Haftungsrisiken – Folgen für die Vertragspraxis
Web-Seminar Bauwesen
Web-Seminar
Datum: | 07.11.2025 |
Uhrzeit: | 10:00 - 15:00 Uhr |
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Mitglieder | 250,00 € |
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Gäste | 350,00 € |
RA Elke Schmitz Die Schwerpunkte von der Rechtsanwältin Elke Schmitz sind privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Sachverständigenrecht, gebäudebezogenes Energierecht/ EnEV, Kooperation am Bau und Kommunikation am Bau. Sie ist bundesweit als Referentin für Architekten- und Ingenieurkammern sowie weiteren Weiterbildungseinrichtungen zu den o. g. Themen für Planer, Sachverständige und Bauausführende tätig. |
Bei Feuchteschäden infolge von Rissen ist zumeist strittig, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist. Aufgezeigt wird, wie - zumeist gesamtschuldnerische – Haftungsrisiken infolge unklarer Verantwortlichkeiten, Fehlern bei der Stoffwahl, Planungsdefiziten betreffend Bauteil-/ Materialübergängen u.a. wesentlich minimiert werden können.
Mit Blick auf solche Rissbilder, die „nur“ als optische Mängel strittig sind, werden die hierfür maßgeblichen Kriterien der Mangelbeurteilung dargestellt. Beantwortet wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeiten“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und welche Rechtsfolgen sich bei „nur“ optischen Mängeln ergeben können.
Auf diese Weise erschließt sich sowohl aus planerischer wie auch aus sachverständiger Perspektive, woraus sich rechtliche Verantwortlichkeiten ergeben und wie potenziellen Haftungsrisiken vorausschauend Rechung getragen werden kann.
Inhalte:
Ausgangslage: Risse im Baugeschehen - Fallkonstellationen und -kategorien
Risse und Feuchteschäden: Stoffwahl, Material-/ Bauteilübergänge u.a. - Wer ist für was verantwortlich?
Risse und Feuchteschäden: gesamtschuldnerische Haftungsrisiken bei strittiger Rissursache
Risse als optische Mängel: noch „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder Mangel? - Kriterien der Mangelbeurteilung
Mangelbeseitigung unverhältnismäßig? Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Abgrenzung wesentlicher/ unwesentlicher Mangel – Abnahmeverweigerung berechtigt?
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG