Stuttgarter Bausachverständigentag 2025
Aktuelles aus 2024/2025, Grundlagen und Sachverständigenrecht
Stuttgart Bauwesen Architekten- und Ingenieurhonorare Immobilienbewertung Technische Gebäudeausrüstung Allgemeines Sachverständigenwesen BVS Baden-Württemberg
Präsenz-Veranstaltung
Datum: | 25.03.2025 |
Uhrzeit: | 09:30 - 17:00 Uhr |
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Hospitalhof Stuttgart Evangelisches Bildungszentrum
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Mitglieder | 365,00 € |
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Gäste | 365,00 € |
Aktuelles aus 2024/2025, Grundlagen und Sachverständigenrecht
Der Stuttgarter Bausachverständigentag ist die zentrale Jahresveranstaltung für Sachverständige für Schäden an Gebäuden und alle sachverständigen Architekt:innen und Ingenieur:innen.
Die Sicherstellung der Qualität im Betonbau ist eine schnittstellenübergreifende Aufgabe von Planung, Baustofftechnik und Bauausführung. Das Anforderungsniveau in technischer und kommunikativer Hinsicht wird durch Betonbauqualitätsklassen festgelegt und soll durch die Umsetzung des BBQ-Konzepts nach DIN 1045 erreicht werden.
Das zentrale nationale Regelwerk für Barrierefreies Bauen ist die DIN 18040, die derzeit mit dem Ziel der Harmonisierung mit der europäischen DIN EN 17210 überarbeitet wird.
Alle wichtigen neuen technischen Regelwerke und andere wichtige Neuerungen aus 2024/2025 werden im Überblick vorgestellt.
Die Abdichtungsnormen der Reihe DIN 18531 bis DIN 18535, DIN 18195 und die DIN 4095 sind bereits neu überarbeitet oder werden in absehbarer Zeit als Weißdruck erscheinen. Über den aktuellen Stand der Überarbeitung und die geplanten Änderungen wird berichtet.
Der notwendige Treppenraum und die Anforderungen an den ersten Rettungsweg sind wichtiger Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Die richtige konstruktive, materielle und geometrische Ausbildung von Bauteilen wie z.B. Türen, Bodenaufbauten und technischer Ausrüstung führen regelmäßig zu kontroversen Diskussionen.
KI leistet wertvolle Unterstützung bei der Recherche und redaktionellen Bearbeitung von Gutachten. Generative KI kann den Büroalltag der Sachverständigen erleichtern, die Qualität der Ergebnisse steigern und Arbeitsprozesse optimieren. Durch präzise Eingaben und Aufgabenstellungen (Prompts) können individuell angepasste Lösungen erzielt werden.
Die Sachverständigentätigkeit bewegt sich an der Schnittstelle von Technik und Recht. Kaum ein Privatauftrag oder Gerichtsgutachten kann ohne die Zugrundelegung von rechtlichen Randbedingungen bearbeitet werden. Inwieweit es sich bei der Rechtsberatung durch Architekten, Ingenieure und Sachverständige um zulässige Nebenleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz handelt oder die Grenzen überschritten werden, wird anhand konkreter Beispiele erörtert.
Programm:
Begrüßungen
Dr. Manuela Gantner, Institut Fortbildung Bau, Architektenkammer Baden-Württemberg
Walter Herre, 1. Vorsitzender BVS Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Umsetzung des BBQ-Konzepts nach DIN 1045
Dr. Dipl.-Ing. Susanne Urban, Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V., Berlin
Barrierefreies Bauen, DIN 18040 und die Harmonisierung mit der europäischen DIN EN 17210
Nadine Metlitzky, ö.b.u.v. SV für Barrierefreiheit, Köln
Neue Technische Regelwerke im Überblick – Wichtige Neuerungen aus 2024/2025
Jochen Stoiber, Architekt, Architektenkammer Baden-Württemberg
Helmut Stötzler, Freier Architekt, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden
Abdichtungsnormen DIN 18531 – DIN 18535, Aktueller Stand der Überarbeitung
Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer, SV für Schäden an Gebäuden, Pohlheim
Notwendiger Treppenraum – Brandschutzanforderungen an den ersten Rettungsweg
Ralf Galster Sachverständiger für Brandschutz, Geschäftsführender Gesellschafter Sinfiro GmbH & Co. KG, Balingen
Generative KI im Büroalltag
Udo Latino, Dipl. Pol. Univ.,
Doris-Muriel Finckh Dipl.-Ing. (FH), Co-Founder und Gesellschafter dUb IMPACT GbR, Nürnberg
Rechtsberatung durch Architekten, Ingenieure und Sachverständige
Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, Bochum
Ausklang mit Imbiss und Getränken
im Rosengarten des Hospitalhofs
Leitung und Moderation: Helmut Stötzler Freier Architekt, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Stuttgart
Anmeldung
www.ifbau.de > IFBau Seminar-Suche > VA-Nr. 259050
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis 18. März 2025.
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit 8 Fortbildungsstunden anerkannt.