Stuttgarter Bausachverständigentag 2024
Aktuelles aus 2023/2024, Grundlagen und Sachverständigenrecht
Stuttgart Bauwesen Architekten- und Ingenieurhonorare Immobilienbewertung Technische Gebäudeausrüstung Allgemeines Sachverständigenwesen BVS Baden-Württemberg
Präsenz-Veranstaltung
Datum: | 12.03.2024 |
Uhrzeit: | 09:30 - 17:30 Uhr |
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Hospitalhof Stuttgart Evangelisches Bildungszentrum
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Mitglieder | 355,00 € |
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Gäste | 355,00 € |
Aktuelles aus 2023/2024, Grundlagen und Sachverständigenrecht
Der Stuttgarter Bausachverständigentag ist die zentrale Jahresveranstaltung für Sachverständige für Schäden an Gebäuden und alle sachverständigen Architekt:innen und Ingenieur:innen.
Bei der Planung und Ausführung von Wärmedämm-Verbundsystemen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit Abweichungen vom Wortlaut der Zulassungen und technischen Regeln toleriert werden können.
Alle wichtigen neuen technischen Regelwerke aus 2023/2024 werden im Überblick vorgestellt.
Für Sachverständige ist der Vergleich der tatsächlichen Ausführung mit dem Leistungssoll ein wesentlicher Bestandteil der gutachtlichen Beurteilung. Rechtsanwalt Halstenberg, Ministerialdirektor a.D. hat beim Baugerichtstag im Mai 2023 den Arbeitskreis V geleitet.
Dessen Empfehlungen zielen auf die differenzierte Analyse der Grundlagen der technischen Beurteilung vertraglich vereinbarter Bauleistungen durch Sachverständige ab. Die Digitalisierung der Justiz ist ein fortschreitender Prozess und wirkt sich auf die Tätigkeit der Sachverständigen aus.
Aktuelle Fragen sind: Welche praktischen und funktionierenden Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Gericht und Sachverständigen gibt es? Wie werden Videoverhandlungen geführt und welche Technik ist dazu notwendig? Wie effizient kann der Einsatz von KI und algorithmischen Systemen für Gerichtsverfahren und die Erstellung von Gutachten derzeit sein? Sachverständigen- und Ingenieurbüros werden regelmäßig Opfer von Cyberangriffen. Wichtig für Büroinhaber sind die Grundlagen zum Schutz vor Cybercrime sowie der Abwehr von Angriffen und von Erpressungsversuchen.
Die Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs der FGSV sind, neben baurechtlichen Anforderungen, praktisch bei jedem Gebäude relevant und eine wichtige Planungs- und Beurteilungsgrundlage. Das Regelwerk ist 2023 in aktueller Fassung mit zahlreichen Neuerungen erschienen.
Die Rutschhemmung von Fußböden ist aus Gründen der Gebrauchstauglichkeit und arbeits- und baurechtlicher Anforderungen eine wichtige Eigenschaft zur Vermeidung von Unfällen. Maßgeblich sind die Regeln und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Programm:
Begrüßungen
Markus Weismann, Architektenkammer Baden-Württemberg, Vorsitzender Kammerbezirk Stuttgart
Christina Sadler-Berg, Präsidentin des BVS e.V., Berlin
Wärmedämm-Verbundsysteme, Systemlösungen und Abweichungen von Zulassungen
Dr.-Ing. Heribert Oberhaus, ö.b.u.v. SV für Schäden an Fassaden und Wärmedämm-Verbundsystemen, Dortmund
Neue Technische Regelwerke im Überblick – Wichtige Neuerungen aus 2023/2024
Jochen Stoiber, Architekt, Architektenkammer Baden-Württemberg
Helmut Stötzler, Freier Architekt, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden
Grundlagen der technischen Beurteilung vertraglich vereinbarter Bauleistungen durch Sachverständige
Michael Halstenberg, Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a.D., Düsseldorf
Die Digitalisierung der Justiz aus Sicht der Sachverständigen: Vom elektronischen Rechtsverkehr über Videoverhandlungen bis zum Einsatz von KI
Jan Spoenle, Richter am Oberlandesgericht, Präsidialrichter OLG Stuttgart
Schutz vor Cybercrime
Torsten Seeberg, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, Stuttgart
EAR 23, Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs
Prof. Dr.-Ing. Petra Schäfer, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Arbeitsausschussleiterin Ruhender Verkehr, Frankfurt am Main
Rutschhemmung von Fußböden
Dr. Christoph Wetzel, Sachgebiet bauliche Einrichtungen und Leitern im Fachbereich Handel und Logistik der DGUV, Mannheim
Ausklang mit Imbiss und Getränken im Rosengarten des Hospitalhofs
Anmeldung
www.ifbau.de > IFBau Seminar-Suche > VA-Nr. 249050
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis 5. März 2023.
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungsstunden anerkannt.