WEB-SEMINAR! Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Web-Seminar Immobilienbewertung
Web-Seminar
| Datum: | 12.03.2026 |
| Uhrzeit: | 10:00 - 15:00 Uhr |
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| Mitglieder | 250,00 € |
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| Gäste | 350,00 € |
Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt Er ist hauptberuflich in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in den Bereichen Grundbesitzbewertung und Bausachverständigenwesen tätig.
Das Webinar führt er nicht in dienstlicher Eigenschaft durch. Die vermittelten Inhalte geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.
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Die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer erfolgt nach den §§ 176 bis 198 des Bewertungsgesetzes (BewG). Die hierbei anzuwendenden Bewertungsverfahren orientieren sich an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), wurden jedoch durch gesetzliche Typisierungen und Pauschalierungen so ausgestaltet, dass sie für die massenhafte Anwendung durch die Finanzverwaltung geeignet sind.
Diese Typisierungen haben insbesondere zur Folge, dass
das anzuwendende Bewertungsverfahren gesetzlich vorgegeben ist und
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale regelmäßig unberücksichtigt bleiben.
Infolgedessen kann der nach dem BewG festgestellte Grundbesitzwert im Einzelfall über dem tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) liegen.
§ 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen daher die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, insbesondere durch
ein Sachverständigengutachten oder
einen zeitnah erzielten Kaufpreis.
Das Webinar stellt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG durch Verkehrswertgutachten systematisch auf der Grundlage der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung dar. Die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte werden ausgewertet und in ihren praktischen Konsequenzen für die Erstellung, den Inhalt und die Prüfung von Sachverständigengutachten aufgearbeitet.
Themenübersicht
Nachweislast des Steuerpflichtigen
Freie Beweiswürdigung durch Finanzamt und Finanzgericht
Formelle Anforderungen an das Sachverständigengutachten
Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen
Anwendung des BauGB und der ImmoWertV 2021 im Rahmen des § 198 BewG
Kaufpreis als Nachweismittel
Konkurrenz zwischen Sachverständigengutachten und Kaufpreis
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG