WEB-SEMINAR! Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Web-Seminar Immobilienbewertung

Web-Seminar

Datum: 12.03.2026
Uhrzeit: 10:00 - 15:00 Uhr
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Teilnahmegebühr
Mitglieder 250,00 €
Gäste 350,00 €
Weitere Termine
Referent:in

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt

Er ist hauptberuflich in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in den Bereichen Grundbesitzbewertung und Bausachverständigenwesen tätig. Das Webinar führt er nicht in dienstlicher Eigenschaft durch. Die vermittelten Inhalte geben ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.

Die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer erfolgt nach den §§ 176 bis 198 des Bewertungsgesetzes (BewG). Die hierbei anzuwendenden Bewertungsverfahren orientieren sich an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), wurden jedoch durch gesetzliche Typisierungen und Pauschalierungen so ausgestaltet, dass sie für die massenhafte Anwendung durch die Finanzverwaltung geeignet sind.

Diese Typisierungen haben insbesondere zur Folge, dass

  • das anzuwendende Bewertungsverfahren gesetzlich vorgegeben ist und

  • besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale regelmäßig unberücksichtigt bleiben.

Infolgedessen kann der nach dem BewG festgestellte Grundbesitzwert im Einzelfall über dem tatsächlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) liegen.

§ 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen daher die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, insbesondere durch

  • ein Sachverständigengutachten oder

  • einen zeitnah erzielten Kaufpreis.

Das Webinar stellt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG durch Verkehrswertgutachten systematisch auf der Grundlage der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung dar. Die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte werden ausgewertet und in ihren praktischen Konsequenzen für die Erstellung, den Inhalt und die Prüfung von Sachverständigengutachten aufgearbeitet.

Themenübersicht

  • Nachweislast des Steuerpflichtigen

  • Freie Beweiswürdigung durch Finanzamt und Finanzgericht

  • Formelle Anforderungen an das Sachverständigengutachten

  • Erhebung und Dokumentation der Begutachtungsgrundlagen

  • Anwendung des BauGB und der ImmoWertV 2021 im Rahmen des § 198 BewG

  • Kaufpreis als Nachweismittel

  • Konkurrenz zwischen Sachverständigengutachten und Kaufpreis

Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie​@bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.

*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.

Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG