Künstliche Intelligenz im Sachverständigenwesen
Web-Seminar Allgemeines Sachverständigenwesen
Web-Seminar
| Datum: | 27.07.2026 |
| Uhrzeit: | 09:00 - 14:00 Uhr |
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| Mitglieder | 250,00 € |
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| Gäste | 350,00 € |
Rechtsanwalt Marek van Hattem Medienrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Allgemeines Zivilrecht
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Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Sachverständigenwesen spielen zahlreiche fachliche, organisatorische und rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle.
Als Sachverständiger müssen Sie bei jeder Nutzung von KI-Tools aufs Neue prüfen, für welche Aufgabenbereiche sich digitale Anwendungen sinnvoll, effizient und zugleich zulässig einsetzen lassen. Je nach Art der Verwendung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Dokumentation, Transparenz, Datenschutz und Haftung – mit unmittelbaren Folgen für Ihre Gutachtenerstellung und internen Abläufe.
In diesem Webinar werden Ihnen die für das Sachverständigenwesen relevanten Möglichkeiten moderner KI-Werkzeuge vorgestellt, durch praktische Beispiele der konkrete Nutzen im Gutachteralltag illustriert und zugleich die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet. Sie erhalten Orientierung, was erlaubt ist, wo Risiken liegen und wie ein rechtssicherer Einsatz in der Praxis gelingen kann.
Ziel ist es, Sie für Chancen und Grenzen des KI-Einsatzes zu sensibilisieren, Unsicherheiten bei Fragen der Zulässigkeit abzubauen und Ihnen praktikable Lösungswege für eine effiziente sowie gesetzeskonforme Anwendung an die Hand zu geben.
Themenübersicht:
Grundlagen zum Einsatz von KI im Sachverständigenwesen
Zulässigkeit, Datenschutz, Transparenz- und Dokumentationspflichten
Bewertung der Einsatzmöglichkeiten von KI-Tools im Einzelfall
Darstellung unterschiedlicher Praxisbeispiele und Besprechung der Umsetzung im Gutachtenprozess
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG