Bauwerksabdichtung: Technik und Recht
2‑tägiges Online‑Seminar an zwei Vormittagen
Web-Seminar Bauwesen
Web-Seminar
| Datum: | 14.09.2026 - 15.09.2026 |
| Start Ende |
09:00 Uhr (14.09.2026
) 13:00 Uhr (15.09.2026) |
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| Mitglieder | 650,00 € |
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| Gäste | 750,00 € |
RA Elke Schmitz Rechtsanwältin Elke Schmitz ist spezialisiert auf privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Sachverständigenrecht sowie gebäudebezogenes Energierecht (EnEV). Sie begleitet Bauvorhaben durch juristische Projekt- und Vertragsberatung und unterstützt bei Risikoanalyse und Verhandlungsführung. Zudem ist sie bundesweit als Fachreferentin für Architekten- und Ingenieurkammern tätig und engagiert sich für den interdisziplinären Dialog zwischen Technik und Recht.
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Dipl.-Ing. Silke Sous Architektin, von der AK NW öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, staatlich anerkannte Sachverständige f. Schall- / Wärmeschutz |
2‑tägiges Online‑Seminar an zwei Vormittagen
Das Seminar findet an zwei Tagen statt:
Tag 1: 14.09.2026, 09:00–12:30 Uhr
Tag 2: 15.09.2026, 09:30–13:00 Uhr
Inhalt
Feuchteschäden und damit unüberschaubare Haftungsrisiken sind vermeidbar – das Seminar vermittelt das praktische Rüstzeug für die in technischer und rechtlicher Hinsicht risikoreduzierte Planung und Ausführung von Abdichtungsmaßnahmen im erdberührten Bereich (Neubau).
Inhaltliche Schwerpunkte der Abdichtungsplanung und -ausführung werden in einer interdisziplinären Zusammenschau gebündelt, so dass sich den Teilnehmenden die für die Projektpraxis wesentlichen Handlungsfolgen sowohl aus technischer wie aus rechtlicher Sicht systematisch erschließen.
Ziel des Seminars ist, Baubeteiligten Instrumente für die Vermeidung und Sanierung von Feuchteschäden an die Hand zu geben.
Technik
Das Grundlagenseminar zur Abdichtung im Neubau befasst sich mit den wichtigsten Neuerungen der DIN 18533 und dem neu eingeführten Klassensystem. Abdichtungsteilung im Bereich des Gebäudesockels werden vorgestellt. Einige normative Festlegungen werden kritisch hinterfragt.
Des Weiteren behandelt das Abdichtungsdetailfragen wie die Übergänge zwischen WU-Bodenplatten und Kellerwänden aus Mauerwerk. Neuerungen zur Abdichtung von Kellerlichtschächten werden dargestellt.
Abdichtung und Feuchteschutz erdberührter Bauteile: Gliederung der Abdichtungsnormen, Klassifizierung der Beanspruchungen, Nutzung, Rissüberbrückung
Abdichtung erdberührter Außenwände und von Sockeln
Sonderfall Beanspruchung von Bodenplatten
Abdichtungstechnik und Ausführungsprobleme
Kellerlichtschächte und Kelleraußentreppen: neue Regeln bei Bodenfeuchte/Nichtdrückendem Wasser
Kurzabriss Feuchteschadenort erläutert am Fallbeispiel EFH mit WU-Betonbodenplatte ohne Abdichtung
Übergänge von Abdichtungen auf wasserundurchlässige Stahlbetonbauteile – Kombination von „schwarzen“ und „weißen“ Systemen
Hinweise zu Dränanlagen und zur Drännorm DIN 4095
Recht
Der rechtliche Teil behandelt analog zum Planungsablauf wesentliche Vertragspflichten von der Grundlagenvermittlung bis zur Ausführung und Überwachung im Überblick. Vertieft werden Schnittstellen (Baugrundverhältnisse; Sockelabdichtung u. a.) und korrelierende gesamtschuldnerische Haftungsrisiken.
Was versteht man unter dem Mangelbegriff und wird er im Kontext der Bauwerksabdichtung erfüllt. Aufgezeigt wird, was der anwendige aRdT oder Stand der Technik aus zu tun ist.
Erkundung Baugrundverhältnisse: Planungstiefe und Verantwortlichkeiten
Wer trägt das Baugrundrisiko?
Abdichtungsplanung wasserdicht? Anforderungen an Planung und Überwachung
Abweichungen/Risiken aus nachträglichen Regeln der Technik vor Gericht bewertet
Ausführung aRdT? Abgrenzung aRdT nach Vertragsschluss?
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG