Ihr Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Der Beruf des Sachverständigen ist nicht durch eine gesetzliche Grundlage geregelt. Es gibt weder eine vorgeschriebene Ausbildung, noch bestimmt ein Gesetz, wie er auszuüben ist.

Sachverständige sind natürliche Personen, die auf einem oder mehreren Sachgebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügen. Sie treffen aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen Ihnen vorgelegten oder von Ihnen festgestellten Sachverhalt. Sie haben die Beurteilung dieses Sachverhaltes nur aufgrund Ihrer Sachkunde, unabhängig und weisungsfrei vorzunehmen, sowie nachvollziehbar in Wort und Schrift darzustellen.

Die Ausübung des Berufes des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen setzt daher voraus:

  • besondere, weit überdurchschnittliche Sachkunde auf einem oder mehreren Sachgebieten,
  • die durch eine Ausbildung mit einem Abschluss als Meisterin/Meister, Ingenieurin/Ingenieur oder einer damit vergleichbaren Qualifikation und
  • einer mehrjährigen Ausübung dieser erlernten Tätigkeit, in der praktische berufliche Erfahrung gesammelt wurde, belegt ist,
  • eine Fortbildung, in der die Aufgabe und Tätigkeit als Sachverständige/r vermittelt wurde und die rechtlichen und praktischen Grundlagen der schriftlichen und mündlichen Gutachtenerstattung erlernt wurden,
  • die Fähigkeit und charakterliche Eignung, frei von Einflüssen Dritter und vorhandener Interessengegensätze den erteilten Gutachtenauftrag neutral, unabhängig und sachkundig zu erfüllen,
  • bei der zuständigen Bestellungskörperschaft (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Architekten- oder Ingenieurkammer, Landwirtschaftskammer) die Aufnahme in das Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r zu beantragen, nach Vorlage eigenhändig gefertigter Gutachten die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgreich zu absolvieren und
  • als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden.

Die BVS-Initiantive für angehende Sachverständige

Auf dem Weg zu diesem anspruchsvollen Ziel unterstützt Sie der BVS gerne als Anwärterin oder Anwärter mit seinem „BVS Mentorenprogramm“, durch die Übernahme von Mentorinnenschaften und Mentorenschaften, der Begleitung auf dem Weg vom Einstieg in die Sachverständigentätigkeit bis zur Erlangung Ihrer Sachverständigenbestellung und darüber hinaus als Ihre berufsständische Interessenvertretung und Mitglied in einer starken Gemeinschaft.